Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert…
…ist der durch einen Sachverständigen fiktive Marktwert. Er wird beispielsweise benötigt, wenn eine Immobilientransaktion nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Gutachten stattfindet (zum Zwecke der Erbauseinandersetzung, Festsetzung des Zugewinnausgleichs bei Scheidung etc.).
Als zertifizierte Sachverständige orientiere ich mich an die Vorgaben der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung und den Wertermittlungsrichtlinien, bezogen auf den § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Schauen Sie auf den folgenden Seiten, welche Gründe es für ein Beauftragung gibt. Zudem nenne ich Ihnen die Bewertungsobjekte, mein Leistungsspektrum und die erforderlichen Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen.
Meine Leistungen für Sie im Überblick:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten für Grundstücke und Immobilien
- Wertermittlung für Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Prüfung und Plausibilisierung externer Wertgutachten
- Plausibilisierung von Angebots-/Kaufpreisen im Rahmen von Ankaufsberatungen
- Quick-Check für Ihre Immobilie in Steuerangelegenheiten
- Vorträge über Immobilienbewertung für verschiedene Zielgruppen (Eigentümer, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)
- Seminare über Immobilienbewertung für Interessierte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Gutachten lesen, verstehen und beurteilen müssen
- Seminare für Beleihungswertermittlung nach BelWertV
- Objektbesichtigungen für Banken im Kleindarlehensbereich