Meine Grundsätze
Die Erstattung des Gutachtens erfolgt durch mich und meine Mitarbeiter persönlich. In Ausnahmefällen unterstützen mich weitere Hilfskräfte bei der Ausführung meiner Aufgaben. Diese werden von mir sorgfältig ausgewählt und überwacht. Soweit Leistungen mit Kooperationspartnern gemeinsam erbracht werden, werden diese im Gutachten kenntlich gemacht.
Ihre Daten unterliegen der Schweigepflicht bzw. dem Datenschutz und werden nicht von mir verwertet oder an Dritte weitergegeben.
Meine persönliche und fachliche Entwicklung ist mir wichtig. Aus diesem Grund bilde ich mich regelmäßig weiter und tausche meine Erfahrungen in verschiedenen Netzwerken mit Kollegen aus.
Ihre Unterlagen sind bei mir in guten Händen. Meine Arbeit wird sorgfältig dokumentiert. Die entsprechenden Aufzeichnungen bewahre ich, wie gesetzlich vorgeschrieben, mindestens 10 Jahre auf.
Beauftragungsgründe
Es gibt vielfältige Gründe für die Beauftragung eines Sachverständigen.
Die Festsetzungen des Verkehrswertes benötigt man beispielsweise
- im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie
- bei Familienrechtsangelegenheiten wie Erbschaft, vorweggenommene Erbfolge, Scheidung, Schenkung, Vormundschaft oder Pflegschaft
- im Rahmen der Vermögenssorge bei Betreuung
- für steuerliche Bewertungen im Rahmen der Festlegung durch das Finanzamt
- bei Zwangsversteigerungen auf Anordnung des zuständigen Gerichts
- zur Ermittlung des Beleihungswertes im Rahmen von Finanzierungen
- für eigene Zwecke (Vermögensübersicht).